Zeitgeschichtliches Archiv

4 Oktober 2024

Vormalige Nutzungsbedingungen des Zeitgeschichtlichen Archivs (ZGA) des BBB e.V.

Allgemeine Nutzerbedingungen (ANB)

Das ZGA arbeitet im Rahmen des BBB e.V. gemeinwohlorientiert und verfolgt dessen Satzungszweck folgend, ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

Das ZGA bietet für Forschung und private Studien individuelle Möglichkeiten der Recherche zu den Archivdokumenten an. Durch das ZGA selbst erbrachte Rechercheleistungen dienen weder mittelbar, noch unmittelbar wirtschaftlichen oder Erwerbszwecken. Den Archivauftrag für das ZGA bildet die Bestandserhaltung.

Das ZGA unterhält verschiedene Sammlungen vor allem von Presseartikeln und Pressebildern unterschiedlicher Art. Diese historischen Dokumente sind durch Interessenten anderweitig nicht problemlos käuflich oder auf andere Weise erwerbbar.

Alle Leistungen des Zeitgeschichtlichen Archivs (ZGA) werden auf Grundlage folgender allgemeinen Nutzungsbedingungen (ANB) erbracht:

 

  1. Das ZGA ist ein Präsenzarchiv. Es erfolgt regelmäßig kein Verleih. Ausnahmen erfordern eine gesonderte Vereinbarung des Entleihers mit dem ZGA.

  1. Das ZGA stellt Ihnen – als Benutzer - kostenlos Recherchemöglichkeiten zur Verfügung. Alle Werke, deren Urheber noch nicht länger als 70 Jahre verstorben sind, unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Für die Einhaltung der Urheber-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechte sind die Benutzer allein verantwortlich. Die kommerzielle Nutzung unserer Angebote ist nicht gestattet.
    Bei Bildveröffentlichungen beachten Sie, dass die Rechte am Bild bei den Fotografen/Agenturen liegen (Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht, Ausstellungsrecht). In diesen Fällen sind die Genehmigungen über Nutzungsrechte durch den Benutzer bei diesen einzuholen. Beachten Sie, der Urheber hat für die Einräumung von Nutzungsrechten und die Erlaubnis der Werknutzung Anspruch auf eine Vergütung. (§32 UrhG). Für die Veröffentlichung von Artikeln aus Zeitungen und Zeitschriften, einschließlich der Abbildungen und Kommentare, die mit einem Vorbehalt der Rechte versehen sind oder eine eigenständige geistige Leistung darstellen, ist dem Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen. Treuhand-Funktion hat die Verwertungsgesellschaft Wort. Der Benutzer ist allein für die Bezahlung der Vergütung an die Verwertungsgesellschaft verantwortlich.

  1. Der Umfang der Vervielfältigungsmöglichkeiten der Presseartikel und -bilder, Kommentare oder Karikaturen für den privaten und sonstigen eigenen Gebrauch richtet sich hier nach den Bestimmungen des § 53 UrhG (Anlage)

  1. Die Bereitstellung dieser kostenfreien Angebote des ZGA ist eine rein freiwillige Leistung; es besteht kein Rechtsanspruch des Nutzers auf Beibehaltung eines Angebotes. Ein Angebot des ZGA kann jederzeit eingestellt oder beschränkt werden.

  1. Zur Deckung der Unkosten für die Bereitstellung von Papierkopien wird dem Besteller ein pauschaler Sachkostenersatz in Rechnung gestellt. (Auslagenersatz)

  1. Der Nutzer verpflichtet sich das ZGA/BBB e.V. von allen Ansprüchen (auch Dritter) freizustellen, die gegen das ZGA/BBB e.V. wegen der für den Benutzer erbrachten Dienstleistungen geltend gemacht werden.

  1. Der Gerichtsstandort ist Berlin.


Anlage